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Die Mehrwertsteuer wird falsch berechnet bei Verwendung zweier Steuersätze (19% u. 7%) in Verbindung mit dem Vorauszahlungsrabatt.
(Übrigens auch mit dem Warenkorbrabatt).

Ist das tatsächlich so?

Im Beispiel hat das Zitronenöl 7% und der Besteckhalter 19% MwSt.

Erwin Schlumpberger
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digitalwaagen123

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Hallo,

ich habe das mal nachgerechnet, die MwSt. stimmt, da der Rabatt ja den höchsten MwSt.-Satz nimmt und daher von 1,59€ (19%) dann 0,12€ abzieht, die 7% bleiben unverändert.


So eine Einschränkung: Das stimmt nur, wenn man nur die Artikel und "echte" -4% rechnet, ohne Versandkosten! Allerdings ist der Betrag bei den 4%VK-Rabatt total falsch (-8,76€)...! Dann kommen wieder 8€ Versandkosten drauf... daher habe ich nicht weitergerechnet, also die Versandkosten und den falschen Rabatt außer acht gelassen...

VG - Heiko

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schlumpbergercom

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Vielen Dank. Den Fehler mit den Versandkosten habe ich korrigiert.
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ich habe das mal nachgerechnet, die MwSt. stimmt, da der Rabatt ja den höchsten MwSt.-Satz nimmt und daher von 1,59€ (19%) dann 0,12€ abzieht, die 7% bleiben unverändert.
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ABER: Warum nimmt Shopware für den Rabatt den höchsten MwSt.-Satz (oder EINEN der beiden MwSt.-Sätze) als Grundlage und rechnet nicht den Rabatt jeweils für 7% und 19% - Artikel richtig?

Erwin Schlumpberger
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digitalwaagen123

Shopware Guru

Hast Du nochmal eine neue Berechnung mit richtigen 4%-Rabatt, zum Abgleich?
Ich komme da zu folgendem Ergebnis:

Artikel 1 9,99 € 19% MwSt.: 1,60 €
Artikel 2 8,95 € 7% MwSt.: 0,59 €
Zwischensumme: 18,94€

Rabatt -0,76 € 19% MwSt.: -0,12 €
Zwischensumme: 18,18€

Versandkosten 8,00 € 19% MwSt.: 1,28 €

-> 26,18 € Gesamtbetrag
-> 0,59 € 7% MwSt.
-> 2,75 € 19% MwSt.


Ich bin mir jetzt zu 90% sicher, das es steuerrechtlich erlaubt ist, das die MwSt.-Berechnung des Rabatts mit dem überwiegenden MwSt.-Satz erfolgt, so wie das auch bei den Versandkosten ist. Also, wenn mehr 7%-Artikel im Warenkorb wären, müsste es umgekehrt sein und Rabatt+Versandkosten mit 7% gerechnet werden.
Zuletzt geändert von digitalwaagen123 am Mi Feb 22, 2012 2:47 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Neues Beispiel ...

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digitalwaagen123

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Ok, wenn man Versandkosten und Rabatt mit 19% MwSt. rechnet, stimmt alles.
Aber die 7%-Artikel überwiegen hier ja.

Bei den Versandkosten kann man gar nicht einstellen, dass eine Auto-Ermittlung erfolgt, nur "höchsten Satz nehmen".

Ob das jetzt zulässig ist - oder ich sogar mit dem Überwiegen falsch liege, und immer der höchste genommen werden muss - kann ich auf Anhieb nicht sagen... Falls Du nicht kurzfristig einen Steuerberater (oder das Finanzamt) fragen kannst, könnte ich mal heute Abend, wenn ich Zeit habe, das Steuerrecht nochmal wälzen. Interessiert mich auch, aber bisher hatte ich solche Konstellationen nicht und müsste daher nochmal nachlesen...

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Ich meine zu wissen, dass wenn man ausschließlich Artikel mit 7% Steuer im WK hat, ist es auch korrekt die Versandkosten mit 7% zu berechnen - da ja nicht der Versand als Dienstleistung verkauft wird. So hat es mir mal unser Buchhalter erklärt. Aber sobald ein Artikel mit 19% dabei ist, müssen auch die Versandkopsten 19% beinhalten.
Hoffe das war verständlich ausgedrückt - bin kein Steuerfachmann ;)

Grüße,

Eric.

 
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